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Personalführung im 21. Jahrhundert ist viel komplexer als früher. Das Arbeitsrecht tut sich schwer damit, mit den verschiedenen Formen des Arbeitens Schritt zu halten. In Finnland sind zum Beispiel das Jahresurlaubsgesetz und teilweise auch das Arbeitszeitgesetz hoffnungslos veraltet und nur teilweise auf eine postindustrielle Gesellschaft zugeschnitten.

Das Arbeitsrecht ist nach wie vor nationalstaatlich geregelt, auch wenn es in Teilen stark von EU-Richtlinien und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geprägt ist. Dasselbe gilt für verwandte Bereiche wie das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. In seinem Kern ist Arbeitsrecht weitgehend Schutzrecht zum Wohle des Arbeitnehmers und als solches für den Arbeitgeber verpflichtend – oft können Arbeitnehmer nicht einmal freiwillig auf den ihnen gewährten Schutz verzichten. Am Arbeitsrecht führt daher kein Weg vorbei.

Das finnische Arbeitsrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Kollektive Arbeitnehmerrechte sind in Finnland beispielsweise ausgesprochen schwach, und Betriebsverfassungsrecht im deutschen Sinne gibt es hierzulande im Grunde gar nicht. Auf individualvertraglicher Ebene wiederum beendet auch eine rechtswidrige Kündigung durch den Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam: Der Arbeitnehmer kann daher in Finnland keine Kündigungsschutzklage erheben, sondern er hat im Falle einer grundlosen Kündigung lediglich Anspruch auf Schadensersatz.

Auf dieser Seite werde ich für Sie von Zeit zu Zeit aktuelle Informationen zum finnischen Arbeitsrecht zur Verfügung stellen, bestimmte Teilbereiche zusammenfassen und gelegentlich vielleicht auch die eine oder andere persönliche Ansicht zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen äußern.

Markus Majer

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